Fördermöglichkeiten für das Fernstudium
Nicht nur Präsenzstudiengänge sind in Deutschland durch die öffentliche Hand oder zivilgesellschaftliche Organisationen förderungsfähig. Auch ein Fernstudium kann unter bestimmten Voraussetzungen auf zahlreichen Wegen finanziell gefördert werden. Neben der klassischen BAföG-Förderung können Fernstudierende auf diverse weitere Möglichkeiten zurückgreifen. Für Fernstudierende gelten jedoch häufig spezielle Fördermodalitäten. Zudem ist der Umfang der Förderung mitunter vergleichsweise begrenzt. Im Folgenden sollen einige Fördermöglichkeiten für das Fernstudium erläutert werden.
Die BAföG-Förderung
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) findet grundsätzlich auch auf Fernstudiengänge Anwendung. Die Fördermodalitäten weichen jedoch von denen ab, die für Präsenzstudiengänge gelten. Fernstudierende können längstens für einen Zeitraum von zwölf Monaten BAföG-Förderung erhalten. Zudem kann eine Förderung für ein Fernstudium frühestens nach sechs Monaten erfolgreichen Studierens erfolgen. Antragsteller haben hier Nachweise über die bisherigen Leistungen vorzuweisen. Zu beachten ist zudem, dass nur Fernstudiengängen nach BAföG gefördert werden können, deren Zugangsvoraussetzungen denen regulärer Studiengänge entsprechen. Darüber hinaus gelten für Fernstudierende die gleichen Förderbedingungen wie für Studierende im Allgemeinen. Die Alters- sowie Vermögens- und Einkommensgrenzen führen nicht selten zum Ausschluss von Fernstudierenden. Die Altersgrenze liegt in der Regel bei 30 Jahren. Für Masterstudiengänge gilt eine Grenze von 35 Jahren. In besonderen Fällen können Ausnahmen erwirkt werden.
Das Weiterbildungsstipendium
Mittels eines Stipendiums kann die Ausbildung bzw. das Studium begabter junger Menschen finanziell gefördert werden. Diverse Stiftungen unterhalten Begabtenförderungsprogramme und bieten Stipendien im Hochschulbereich an. Neben den erbrachten Leistungen bzw. der Begabung sind oftmals Kriterien wie gemeinnütziges oder politisches Engagement für die Auswahl der Stipendiaten ausschlaggebend. Fernstudierenden bietet sich insbesondere die Möglichkeit, sich um das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung (SBB) zu bewerben. Es wird im Auftrag des Bundesbildungsministeriums angeboten. Der Umfang der Gesamtförderung liegt bei 6.000 Euro. Bewerber haben eine Reihe von Förderbedingungen zu erfüllen. Die Altersgrenze liegt im Regelfall bei 25 Jahren, kann jedoch durch bestimmte Anrechnungszeiten auf maximal 28 Jahre heraufgesetzt werden. Potenzielle Stipendiaten müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung zudem ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet oder in einem Arbeitsverhältnis von mindestens 15 Wochenstunden stehen. Darüber hinaus ist ein nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung anerkannter Berufsabschluss vorzuweisen, der mit der Note gut oder besser absolviert wurde.
Weitere Fördermöglichkeiten
Der Staat hält zudem eine ganze Reihe weiterer Fördermöglichkeiten für das Fernstudium bereit. Die Bundesagentur für Arbeit stellt Arbeitslosen Bildungsgutscheine für Weiterbildungsmaßnahmen aus. Auch ein Fernstudiengang kann durch einen Bildungsgutschein gefördert werden, insofern dieser als für die berufliche Zukunft des Arbeitslosen – dieser hat zudem eine absolvierte Ausbildung oder mindestens drei Jahre Berufspraxis vorzuweisen und an einer Beratung durch das Arbeitsamt teilzunehmen – eingestuft wird. Die Bundesagentur für Arbeit bietet unter bestimmten Voraussetzungen zudem spezielle Fördermöglichkeiten für Kurzarbeiter (Förderung bei Kurzarbeit) sowie Geringqualifizierte und Ältere (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) an, die sich zu der Aufnahme eines Fernstudiums entschließen.
Bei einigen Bundesländern können Bildungschecks und Bildungsprämien beantragt werden, mit denen ein Fernstudium in Teilen finanziert werden kann. Auch hier sind hinsichtlich der individuellen Situation des Antragstellers sowie des exakten Verwendungszwecks spezielle Kriterien zu erfüllen. Die genauen Voraussetzungen sind durch die Bundesländer geregelt und unterscheiden sich von Land zu Land.
Ebenso wie bei einem Präsenzstudium gilt hinsichtlich des Fernstudiums die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen, die im Rahmen des Studiums entstehen.
Auch die Fernschulen und -universitäten gewähren in der Regel Fördermöglichkeiten in Form von Nachlässen und Zuschüssen für bestimmte Personengruppen. Die Nachlässe bewegen sich in einem Bereich von zehn bis zwanzig Prozent der Gebühren. Der exakte Förderumfang sowie die Fördervoraussetzungen divergieren je nach Fernschule bzw. -universität.
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