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Die Politik im Disput um elektronische Zigaretten

Älterer Herr mit E-Zigarette in der Hand

Sicherlich hat Herbert A. Gilbert, der 1963 das Patent auf die elektrische Zigarette erhielt, nicht daran gedacht, dass 50 Jahre später europaweit über den Gebrauch diskutiert wird. Seine Erfindung ermöglicht das Inhalieren verdampfter Flüssigkeiten. Die Dämpfe der elektrischen Zigarette, kurz E-Zigarette, werden anstelle von Zigarettenrauch inhaliert. Bereits jetzt greifen Konsumenten auf die E-Variante zurück, um das Gesundheitsrisiko zu verringern oder sich gar das Rauchen abzugewöhnen. Der Verbrauchsstoff Liquid ist europaweit erhältlich und wird, nicht wie bei einer herkömmlichen Zigarette verbrannt, sondern verdampft. Eine Studie belegt, dass dabei lediglich kaum messbare Passivdämpfe frei werden. Nichtraucher würden somit durch den Konsum der E-Zigarette nicht geschädigt. Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt hingegen laut einer Presseinformation vom Mai 2012, die E-Zigarette wie eine herkömmliche Zigarette zu behandeln und dem geltenden Nichtraucherschutz zu unterstellen. Grund dafür, so die Herausgeber, ist die unübersichtliche Datenlage. Auch Krebsforscher warnen. Zwar sei die Datenlage noch rar, aber von einer harmlosen Zigarette könnte keinesfalls gesprochen werden, schreibt die Saarbrücker Zeitung im Mai dieses Jahres. Auch Liquide können in nicht unerheblichen Mengen Nikotin enthalten, die zudem oft in unklaren Mengen dem Stoff beigemischt sind.

Unterschiedliche politische Strategien im Umgang mit E-Zigaretten

Aufgrund der noch jungen Forschung behandeln Städte und Gemeinden den Umgang mit den E-Zigaretten in Deutschland ambivalent. Städte wie Köln verbieten die E-Zigarette in Gaststätten. Der Freistaat Bayern sieht kein Verbot gegeben, wenn Liquide verdampft werden. Niedersachsen verweist auf die derzeit fehlenden Hinweise auf eine Gefährdung und gestattet die Nutzung von E-Zigaretten in Gaststätten.

EU-Beschluss: E-Zigarette nicht apothekenpflichtig

Anfang Oktober verabschiedete das EU-Parlament eine neue Tabakrichtlinie, in der auch der Umgang mit E-Zigaretten neu geregelt wurde. Danach ist die zuvor durch den Gesundheitskommissar Toni Borg anvisierte Apothekenpflicht für Liquide mit hohem Nikotinmengen vom Tisch. So sollen nach Willen des EU-Parlaments die Vorschriften für Arzneimittel nicht gelten. Ausnahmen bilden E-Zigaretten, die zur Heilung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden. Zukünftig darf die Menge des enthaltenen Nikotins 30 mg/ml nicht überschreiten. Zudem sind Gesundheitswarnungen auf der Verpackung verpflichtend. E-Zigaretten dürfen laut neuer Tabakrichtlinie nur an Verbraucher mit einem Mindestalter von 18 Jahren verkauft werden. Wie auch anderen EU-Ländern verbleiben Deutschland 18 Monate, um den Beschluss in nationales Recht umzusetzen. Apothekenpflichtig werden E-Zigaretten somit nicht, jedoch bleiben die Regelungen über den Konsum in Deutschland unübersichtlich und von Bundesland zu Bundesland verschieden.